Rauchmelderpflicht
Die Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ ist seit dem Jahr 2000 für die Brandschutzaufklärung im privaten Wohnraum aktiv – mit der Unterstützung der Feuerwehren, Schornsteinfeger und Versicherungen bundesweit. So hat sich allmählich das Bewusstsein der Bevölkerung und damit auch der politischen Entscheider dahingehend geändert, Rauchmelder als wirkungsvolle Lebensretter wahrzunehmen.
Heute haben bereits 9 Bundesländer (Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Bremen und Sachsen-Anhalt) eine Rauchmelderpflicht für private Wohnräume.
Gesetzgebung
Allen Gesetzestexten zur Rauchmelderpflicht liegt die Anwendungsnorm DIN 14676 zu Grunde:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“
Rauchmelder ist nicht gleich Rauchmelder. Man unterscheidet hier zwischen optischen Rauchmeldern nach dem Streulichtprinzip, I-Melder und Wärmemeldern. Je nach Einsatzzweck muss der richtige Typ ausgewählt werden, damit im Brandfall eine einwandfreie Funktion gewährleistet ist.
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RAUCHMELDER ALS LEBENSRETTER
Sicherer leben mit Rauch- und brandmeldern
Brandtote sind Rauchtote
Jeden Monat verunglücken rund 40 menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. zwei drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht.
GESETZGEBUNG IN DEUTSCHLAND
Im sonst so sicherheitsbewussten Deutschland waren Rauchmelder bis noch vor wenigen Jahren wenig bekannt und gesetzlich nicht vorgeschrieben.