Rauchabzugsanlagen

Rauchabzugsanlagen

Zum Schutz von Menschenleben und Sachwerten sind RWA – Anlagen, sprich Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, ein bedeutender Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes geworden.

Rauchabzugsanlagen werden von der Feuerwehr vorgeschrieben um die Fluchtwege rauchfrei zu halten. Mit verantwortungsvoller Strategie bei der Planung kann eine maximale Schadensbegrenzung oder Schadensverhinderung durchgeführt werden. Je nach Gebäudeart sind die verschiedenen gesetzlichen Grundlagen, Vorschriften und Empfehlungen zu berücksichtigen, aus denen sich der Querschnitt der freien Lüftung und die Art der Lüftung ergeben.

Die Anlagen können entweder automatisch über Rauchmelder oder halbautomatisch über Taster geöffnet werden. Ein Betrieb bei Netzausfall muß immer gegeben sein, so daß bei elektrisch betriebenen Systemen ein Notstrom/Batteriepack vorgesehen werden muß. Die Anzahl der Feuertaster errechnet sich aus der Geschoßhöhe des Treppenhauses.

RWA – Anlagen verhindern kein Feuer. Im Falle eines Brandes sind sie jedoch wirksame Mittel zur Schadensbegrenzung.

Sie helfen:

  • Menschenleben zu retten
  • Gebäude zu erhalten
  • Sachwerte zu schützen

RWA Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind Teil des vorbeugenden Brandschutzes. Eine RWA – Anlage besteht aus einzelnen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (RWG).
RWG Rauch- und Wärmeabzugsgeräte, die sich im Brandfall automatisch und / oder manuell öffnen lassen und so Abzugsöffnungen für Rauch- und Brandgase im Dach freigeben.
Zur weiteren ordnungsgemäßen Funktion einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage gehören ferner Branderkennungselemente, Betätigungs- bzw. Auslösevorrichtungen, Öffnungsaggregate, Energiezuleitungen und – bei größeren Räumen – Rauchschürzen zur Unterteilung der Fläche unter dem Dach in Abschnitte.
RWA – Anlagen müssen so bemessen sein, dass im Brandfall Rauch- und Brandgase den Raum nicht vollständig füllen können um somit eine rauchfreie Zone am Boden erhalten bleibt. Auslegung und Anordnung sind von der Art und der Nutzung des Gebäudes abhängig und entsprechend den jeweils zutreffenden Regelwerken zu bemessen. Bei der Bemessung einer RWA – Anlage ist die AWG zugrunde zu legen.
AWG Als AWG eines Abzugsgerätes (Fenster, Lichtkuppel usw.) wird diejenige Fläche bezeichnet, die im vollständig geöffnetem Zustand aerodynamisch in Rechnung gestellt werden darf. Die wirksame Öffnungsfläche einer Rauchabzugsanlage (RWA) ist die Summe der wirksamen Öffnungsflächen aller einzelnen Abzugsgeräte. Für Treppenräume sind Rauchabzüge in allen Bundesländern durch die Landesbauordnung vorgeschrieben. Auslösestellen sind im Erdgeschoss, auf dem obersten Treppenabsatz bzw. in jedem dritten Geschoss anzuordnen. Rauchabzugsanlagen können dabei auf Flachdächern in Form von Lichtkuppeln oder Lichtbändern, bei Steildächern als unmittelbar unter der Decke liegende Seitenfenster angeordnet werden. Für Treppenräume und Versammlungsstätten ist die geometrisch freie Rauchabzugsfläche AG anzusetzen.

UNSER ANGEBOT

Für die Projektierung, Einbau und Abnahme sowie die vorgeschriebenen Prüfungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.