Fluchtweg – Sicherungs-Systeme
Fluchtweg-Sicherungssysteme gewinnen immer mehr an Bedeutung. In jedem Gebäude gibt es Fluchtwege mit Türen die ins freie oder in ein Fluchttreppenhaus öffnen. Oft werden diese Türen für den normalen Betrieb nicht genutzt. Die Türen werden verschlossen, müssen jedoch jederzeit ohne Hilfsmittel zu öffnen sein.
Der Schlüsselkasten oder Knaufzylinder sind nicht zugelassen.
Man kann natürlich einfach ein Panikschloß einbauen. Die Kontrolle ob der Ausgang unberechtigt genutzt wird, besteht nicht. Oft wird der Notausgang auch benutzt, um Ware zu stehlen. Daher ist die Überwachung eines Notausgangs wichtig. Ein einmal geöffnetes Panikschloß hält die Tür auch nur noch über die Schloßfalle geschlossen.
Der Widerstand gegen Aufbruch liegt dann aber nur bei ca. 8 kp und ist dadurch praktisch nicht vorhanden.
Deshalb bieten wir Ihnen hierfür zugelassene Verriegelungssystem an, die folgende Vorteile bieten:
• sichere Verriegelung der Tür durch eine Haltekraft von ca. 800 Nm.
• Berechtigtes Begehen der Tür über Schlüssel
• Notschalter, beleuchtet, für den Notfall
• Alarm bei Betätigung des Notschalters
• Alarm bei zu lange geöffneter Tür
• Dauerfreigabe für Transporte über Schlüssel
• Weiterschaltung eines Signals/Alarm