DIBt-Richtlinien für Feststellanlagen

Teil 1: Anwendungsbereich, Begriffe und Montage

Diese Richtlinien beschreiben Anwendung und Montage von Feststellanlagen für bewegliche Raumabschlüsse, die die Eigenschaft selbstschließend aufweisen müssen.

Feststellanlagen, die gemäß diesen Richtlinien angewendet und montiert werden, gewährleisten bei angemessenem Wartungsaufwand die Eigenschaft selbstschließend von Raumabschlüssen im Brandfall.

Feststellanlagen sind geeignet für bewegliche Raumabschlüsse, wie Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutztüren und andere Abschlüsse, die selbstschließend sein müssen (im folgendenkurz „Abschlüsse“ genannt).

Begriffe

Feststellanlagen sind Geräte oder Gerätekombinationen, die geeignet sind, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes oder bei anderweitiger Auslösung werden offenstehende Abschlüsse selbsttätig durchdie Schließmittel geschlossen.

Eine Feststellanlage besteht aus mindestens einem Brandmelder,einer Auslösevorrichtung, einer Feststellvorrichtung und einer Energieversorgung.

Brandmelder sind die Teile einer Feststellanlage, die eine geeignete physikalische und/oder chemische Kenngröße zur Erkennung eines Brandes in dem zu überwachenden Bereich ständig oder in aufeinanderfolgenden Zeitintervallen messen und an die Auslösevorrichtung melden.

Die Auslösevorrichtung verarbeitet die von den Brandmeldern abgegebenen Signale und löst bei Überschreiten eines bestimmten Schwellenwertes einer Brandkenngröße die angeschlossene Feststellvorrichtung aus.

Feststellvorrichtungen sind Vorrichtungen, die die zum Schließen erforderliche Energie in gespeichertem Zustand halten. Gebräuchliche Feststellvorrichtungen sind elektromagnetische Systeme wie Haftmagnete, Magnetventile und Magnetkupplungen.

Die Energieversorgung dient der elektrischen Versorgung von Brandmeldern, Auslösevorrichtungen, Feststellvorrichtungen und ggf. Zusatzeinrichtungen.

Brandmeldeanlagen sind Anlagen, in denen Signale von Brandmeldern selbsttätig ausgewertet und weitergeleitet werden. Teile einer Brandmeldeanlage können als Auslösevorrichtung dienen.

Meldergruppe (früher: Melderlinie) ist die Zusammenfassung von Brandmeldern, für die an der Anzeigeeinrichtung eine eigene Anzeige für Meldungen und Störungen vorgesehen ist. Die Meldergruppe kann auch aus nur einem Melder bestehen.

Schließmittel sind Geräte, die dazu geeignet sind, bewegliche Abschlüsse gegebenenfalls auch nach Ausfall von Fremdenergie selbsttätig zu schließen. Gebräuchliche Geräte sind

Türschließer mit hydraulischer Dämpfung (TS) nach DIN 18263 Teil 1 bis Teil 3
Automatik-Türschließer (ATS), Norm in Vorbereitung
Kontergewichtsanlagen
Federseilrollen (in Federn gespeicherte Energie).

3 Voraussetzungen

 Feststellanlagen bedürfen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.

3.2

Für Abschlüsse von Räumen, in denen mit einer explosionsfähigen Atmosphäre durch brennbare Stäube gerechnet

Bei Abschlüssen, die durch Feststellanlagen offengehalten werden, muß der für den Schließvorgang erforderliche Bereich ständig freigehalten werden. Dieser Bereich muß durch Beschriftung, Fußbodenmarkierung o.a. deutlich gekennzeichnet sein. Erforderlichenfalls ist durch konstruktive Maßnahmen sicherzustellen, daß Leitungen, Lagergüter oder Bauteile (z. B. Unterdecken oder deren Bestandteile) nicht in den freizuhaltenden Bereich hineinfallen können.

3.4

 

Nach den örtlichen und betrieblichen Gegebenheiten ist anhand der nachfolgenden Kriterien zu entscheiden, ob Brandmelder für die Brandkenngröße Rauch und/oder Wärme verwendet werden.

4 Montage

4.1.1 Wandöffnungen

Werden im Nachfolgenden „Deckenmelder“ gefordert, so müssen diese unmittelbar unterhalb der Deckenunterfläche über der lichten Wandöffnung angebracht werden. Der waagerechte Abstand der Melder von der Wand, in der sich die zu schützende Öffnung befindet, muß dabei mindestens 0,5 m und darf höchstens 2,5 m betragen. Bei Vorhandensein einer Unterdecke sind Melder entweder an der tragenden Decke (= Rohdecke) oder an der Unterdecke in diesem Bereich dort anzubringen, wo im Falle eines Brandes zuerst eine größere Rauchkonzentration zu erwarten ist. Brandschutztechnisch klassifizierte Unterdecken sind so dicht, daß sich Rauch an ihrer Unterfläche ausbreitet; dekorative Unterdecken werden in der Regel von Rauch durchdrungen.